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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) sind Eltern vor einvernehmlicher Scheidung verpflichtet, eine einmalige Beratung im Bezug auf die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in Anspruch zu nehmen.

Das Kinderschutz-Zentrum Liezen ist vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend für diese verpflichtende Beratung anerkannt.

Die Scheidung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche einen bedeutsamen familiären Umbruch dar, der überwiegend als große Herausforderung erlebt wird.

Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich mit den speziellen Bedürfnissen Ihrer Kinder, welche sich im Zuge des Scheidungsprozesses ergeben können, auseinandersetzen. Sie erhalten wesentliche Informationen, die es Ihnen erleichtern sollen, die Trennungssituation für Ihre Kinder so gut wie möglich zu gestalten.

Gruppentermine:

Mi 20.03.2024 um 16:00 Uhr

Di 18.06.2024 um 16:00 Uhr

Mi 25.09.2024 um 16:00 Uhr

Di 26.11.2024 um 16:00 Uhr

Einzeltermine:

nach Vereinbarung

Kosten: 

€ 80.- pro Stunde u. Person bei Einzelberatung 

€ 35.- pro Gruppenveranstaltung und Person

Anmeldung: 

telefonisch unter 03612-21002 oder 

per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kinderschutz-Zentrum Liezen


Hotline: +43 (0) 3612 21002
03612 21002


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